Prämienverbilligung – Prämien optimieren

Mit der Kürzung der Prämienverbilligung in der Schweiz beginnen nun die Auswirkungen auch für die Konsumenten. Laut der Statistik erhalten über ein Viertel der Schweizer Bevölkerung eine Krankenkassenprämienverbilligung in der Schweiz. Trotzdem lastet sie auf das Budget der Schweizer Haushalte. Lesen Sie hier wichtige Informationen über die Prämienverbilligung und wie Sie unter Umständen zur Prämiensenkung mitsteuern.

Berechnen & sparen: Optimierung der Krankenkassenprämien empfohlen

Jedem Haushalt ist die Optimierung der Krankenkassenprämien empfohlen. Berechnen Sie die jährlichen Ersparnisse und sparen Sie bei den Prämien ein.
Nutzen Sie dafür diesen Prämienrechner und berechnen Sie das mögliche Sparpotenzial.

Kosten reduzieren und Prämien einsparen bis 1’970 CHF / Jahr

Wer bekommt Prämienverbilligung und habe ich auch Anspruch darauf, Beispiel für Prämienverbilligung Zürich?

Krankenkassenprämienverbilligung bekommen die Schweizer Bürger, welche wirtschaftlich in bescheidenen Verhältnissen leben. In diesem Artikel beschäftigen wir uns zunächst mit Prämienverbilligung Zürich als Beispiel und erläutern wichtige Punkte.

Zuerst natürlich jeder welcher seinen Wohnsitz in unserem Beispiel in Zürich hat. Für Prämienverbilligung Bern entsprechen mit Wohnsitz in Bern.  Weiter sind die bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse. Doch wie werden diese definiert?

Für das Jahr 2016 gelten folgende Bestimmungen für die Krankenkassenprämienverbilligung und sind recht übersichtlich. Ehepaare beziehungsweise eingetragene Partner und Alleinerziehende mit einem steuerbaren Einkommen von höchstens 55’000 Franken im Jahr und und steuerbares Gesamtvermögen von höchstens 300’000 Franken.

Steuerbares Gesamteinkommen von 55’100 Franken bis 62’900 Franken und steuerbares Gesamtvermögen von höchstens 300’000 Franken. (Prämienverbilligung nur für die minderjährigen Kinder)

Weiter natürlich junge Erwachsene welche in der Erstausbildung sind und höchstens 62’900 Franken steuerbares Einkommen haben.

Prämienverbilligung bei Einzelne Personen müssen ein steuerbares Gesamteinkommen höchstens 42’900 Franken ausweisen und steuerbares Gesamtvermögen von höchstens 150’000 Franken haben.

Besondere Situationen werden mit verschiedenen Kriterien ausgewertet und angeschaut. Weitere Details finden Sie jeweils auf der SVA Zürich Webseite.

So machen Sie den Antrag für Prämienverbilligung Zürich und Krankenkassenvergleich

Wenn Sie im Kanton Zürich wohnhaft sind und in diesem Jahr 2016 Anspruch auf  Prämienverbilligung haben, erhält von der SVA des Kantons, in diesem Fall in Zürich bis Ende Juli 2015 das Antragsformular. Diese muss ausgefüllt und unterschrieben zurück gesendet werden. Die Frist läuft hier jeweils nach zwei Monaten ab. Danach überweist die SVA im Kanton Zürich die Prämienverbilligung der Krankenkasse und nicht Ihnen direkt! Somit wird direkt von der Krankenkassenprämie von der Krankenversicherung abgezogen.

Vergessen Sie jedoch nicht, dass die Krankenkassenprämienverbilligung das eine und die Ersparnis bei den Prämienkosten das andere ist. Es wird nicht nur geholfen, sondern auch gesetzlich bei der Grundversicherung vorgegeben, dass alle Leistungen der Grundversicherung bei den Krankenkassen die selbe sein müssen. Somit lässt sich beim Krankenkassenvergleich bereits einiges herausholen. Deshalb empfehlen wir jedem Besucher gleich die Krankenkasse zu vergleichen und das Beste herauszuholen. Für diejenigen welche sich die Zeit nicht nehmen möchten oder sich in diesem Umfeld weniger auskennen, bietet sich hier die Gelegenheit auch kostenlos beraten zu lassen.

Wenn Sie trotz Anspruch keine Prämienverbilligung bekommen haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich in Ihrer Wohngemeinde an die zuständige Stelle der Prämienverbilligung:

Prämienverbilligung Zürich

Städtische Gesundheitsdienste Zürich
Krankenversicherung
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Tel: 044 412 25 90

Prämienverbilligung Luzern

Ausgleichskasse Luzern
Würzenbachstrasse 8
Postfach
6000 Luzern 15
Tel. +41 41 375 05 05

Prämienverbilligung Winterthur

Stadt Winterthur
Soziale Dienste Winterthur
Bereich KVG
Pionierstrasse 5
8403 Winterthur
Tel: 052 267 64 04

Kantonale Unterschiede bei Krankenkassenprämienverbilligung

Da die tatsächliche finanzielle Unterstützung für Prämienverbilligung vom Bund zu den einzelnen Kanton folgt und diese an die tatsächliche Kosten bei der Krankenkassen Grundversicherung gekoppelt ist, stieg diese gleich schnell an. Somit wird nicht in allen Kantonen gleich viel ausbezahlt und können variieren.