Sana24

Über die Sana24 Krankenkasse

Die Sana24 Krankenkasse ist seit 2013 Teil der Visana Services AG die im Web und in der Öffentlichkeit durch Filialen und Service-Center ausschliesslich unter dem Namen Visana auftritt. Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich in der Stadt Bern und nach eigenen Angaben, verzeichnet das Versicherungsunternehmen dort einen Marktanteil von rund 20% und gehört damit zu den führenden Krankenkassen der Schweiz.

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Der Versicherer legt viel Wert auf seine Wurzeln und arbeitet kundenorientiert. Geboten wird der Kranken- und Unfallversicherungsschutz, dazu kommt die Versorgung während der Mutterschaft.

Das Leistungsspektrum der Sana24 Versicherung unterteilt sich in einer Grund- und Zusatzversorgung.

 



Sana24 Kontakt & Adresse

Adresse der Geschäftsstelle:
Visana Services AG
Weltpoststrasse 17-21
3015 Bern

Telefonnummer der Zentrale:
031 357 9111

Hotline Inland:
0848 848 899

Hotline Ausland:
+41 8488 488 55

E-Mail / Online-Kontakt:
Kontaktformular der Webseite, Versicherungsnehmer erhalten individuellen Ansprechpartner und dessen E-Mail-Adresse

Sana24 Grundversicherung

Die Grundversorgung ist für jeden Schweizer Bürger verpflichtend. Zur Versorgung gehören medizinische Aufwendungen bei einem Haus- oder Facharzt, Medikamente und Spitalaufenthalt, sofern es sich dabei um eine Abteilung eines Listenspitals handelt.

Des Weiteren wird der Rechtsschutz zur Gesundheit abgedeckt und eine telefonische Beratung an 24/7. Ein Versicherungsnehmer kann aus verschiedenen Grundvarianten wählen. Wer lieber die freie Arztwahl für sich behält, der kann umgehend einen Facharzt aufsuchen, ohne zuvor einen Hausarzt konsultieren zu müssen.

Bei der Festlegung einer Erstbesprechung mit dem Hausarzt, der einen bei Bedarf an einen Spezialisten überweist, sind Rabatte möglich. In bestimmten Fällen reicht gar eine telefonische ärztliche Beratung aus, die das persönliche Aufsuchen eines Mediziners überflüssig machen.

Weitere Varianten den Beitrag zu senken, sind die Optionen „Franchise“ und „Selbstbehalt“. Bei Ersterem muss der Franchise-Betrag ausgeschöpft sein, ehe die Versicherung für weitere Kosten eintritt, bei Zweitem ist die Eigenbeteiligung zu 10% für den Versicherungsnehmer fixiert, während die Krankenkasse immer 90% der Kosten trägt.

Sana24 Zusatzversicherung

Die Visana Zusatzversicherung wird in sieben Einzelbereiche eingeteilt. Für das „Spital“ bietet die Sana24 die Möglichkeit, einen höheren Komfort zu garantieren und durch die Wahl eines Einzel- oder Zweibettzimmer mehr Ruhe zur Genesung zu erhalten. Zudem besteht die freie Arztwahl im Spital, wer lieber auf einen Chefarzt setzt, deckt mit dieser Zusatzversicherung alle anfallenden Kosten.

Bei der „Ambulant“-Option ist eine weltweite Reiseversicherung inklusive. Außerdem werden Kosten für teure Medikamente übernommen und mehr Untersuchungen in der Mutterschaft gedeckt. Diese Zusatzversicherung schliesst Lücken in der Grundversicherung.

Wer sich nicht allein mit der wissenschaftlichen Medizin, sondern lieber durch eine alternative Heilmethode behandeln lassen möchte, schliesst die Zusatzversicherung „Komplementär“ ab. Nach Angaben des Versicherers gibt es ca. 50 weitere Behandlungsmethoden für einzelne Erkrankungen.

Durch die „Kapital“-Option garantieren Versicherungsnehmer, dass sie ihre Angehörigen im Falle einer Invalidität oder Tod nicht finanziell unnötig belasten. Die Versicherung schliesst Versorgungslücken, garantiert eine würdevolle Bestattung und deckt je nach Versicherungswert weitere anfallenden Kosten der Hinterbliebenen. Nicht immer muss gleich das Schlimmste passieren, aber bei Unfällen kommt es zu Lohneinbussen, die durch die Option „Taggeld“ geschlossen werden. Die Sana24 Krankenkasse ermöglicht somit eine Abfederung des finanziellen Verlustes. Mit dem „Pflegetaggeld“ werden zusätzliche Kosten im Pflegeheim abgesichert, wenn der Aufenthalt nach einer Krankheit oder einem Unfall nötig wird.

Die „Zahn“-Zusatzversicherung deckt Behandlungskosten aufgrund Zahnfehlstellungen und weiteren Zahnbehandlungen und Hygienemassnahmen ab. Der Selbstbehalt wird allein durch den Versicherungsnehmer bestimmt.