Wann muss ich Schwangerschaft meiner Krankenkasse melden?

Eine Schwangerschaft ist in den meisten Fällen ein Grund zur Freude. Da alle Schweizer in der Grundversicherung versichert sein müssen, sollten Sie sich bei einer Schwangerschaft um die Behandlungen keine Gedanken machen müssen. Vor allem, weil Sie während der Schwangerschaft von allen Kostenbeteiligungen automatisch befreit werden.

Dennoch sollten Sie sich in der Schwangerschaft bereits Gedanken über Versicherungen und Zusatzversicherungen machen, da Sie Ihr Kind nach der Geburt selbstverständlich versichern müssen. Nutzen Sie die Zeit gut, da nach der Geburt die Zeit hierfür oftmals kaum bleibt.

Die Schwangerschaft: Krankenkasse übernimmt die Kosten

Wer in der Schweiz schwanger wird und bei einer Schweizer Krankenversicherung versichert ist, muss sich grundsätzlich um die Kosten für die Schwangerschaft, die Vorsorgeuntersuchungen und die Geburt keine Gedanken machen.

Was ist Ihnen wichtig?

Mit dem Abschicken des Formulars akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und bestätigen diese gelesen zu haben.

Als erster Schritt sollte zunächst die Krankenkasse über die Schwangerschaft informiert werden. Allerdings gilt der Vorteil der Schwangerschaft erst ab der 13. Schwangerschaftswoche. Komplikationen, welche während der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft auftreten können, werden als normale Erkrankungen angesehen und müssen mit dem entsprechenden Selbstbehalt übernommen werden. Ab der 13. Schwangerschaftswoche jedoch müssen sich die Frauen bei verschiedenen Vorsorgeuntersuchungen, bei der Geburt, bei der Nachkontrolle und bei der Stillberatung nicht an den Kosten beteiligen. Eine deutliche Entlastung für viele junge Familien.

Bereiten Sie sich umfassend vor: Die Schwangerschaft Checkliste hilft Ihnen

Wenn Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie sich eine Schwangerschaft Checkliste erstellen. Diese hilft Ihnen bei vielen Punkten die Übersicht zu bewahren und die wichtigsten Dinge bereits frühzeitig zu klären. Auf dieser Liste sollten in jedem Fall die von der Krankenkasse übernommenen Vorsorgeuntersuchungen stehen.

Dabei übernehmen die Krankenkassen im Regelfall folgende Untersuchungen:

  • Ultraschalluntersuchungen
  • Risiko-Abklärung Trisomie 21, 18 und 13
  • Ersttrimestertest
  • Der nicht-invasive Pränatal-Test (NIPT)

Im Falle einer Risikoschwangerschaft übernimmt die Krankenversicherung darüber hinaus die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) und die notwendige Plazentauntersuchung (Chorion Biopsie).

Mutterschaftsurlaub

Darüber hinaus sollten sich Schwangere frühzeitig um einen Geburtsvorbereitungskurs bei einer Hebamme kümmern. Denn dieser wird von der Krankenversicherung nur übernommen, wenn dieser durch eine zertifizierte Hebamme durchgeführt wird. Auch die Wahl des Spitals oder Geburtshauses sollte bereits im Vorfeld abgeklärt werden. Steht das Spital nicht auf der Liste Ihres Wohnsitzkantons, müssen Sie die Kostenübernahme von der Schwangerschaft Krankenkasse genehmigen lassen.

Bereits in der Schwangerschaft Versicherung suchen

Darüber hinaus sollten Sie die Zeit der Schwangerschaft nutzen, um für Ihr Kind eine passende Versicherung zu suchen. Denn auch wenn Neugeborene zunächst über Sie mitversichert sind, müssen die Kinder dennoch binnen drei Monaten nach der Geburt eigenständig versichert werden. Allerdings haben nur wenige Eltern nach der Geburt ausreichend Zeit und Ruhe, sich um diese Dinge zu kümmern.

Nutzen Sie daher effektiv Ihre Schwangerschaft: Versicherung und Zusatzversicherung für Ihr Kind zu finden, kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Gerne nehmen wir Ihnen die Arbeit ab und suchen für Sie eine passende Grund- und Zusatzversicherung nach Ihren Wünschen und Anforderungen.

Unsere Experten finden schnell den passenden Tarif für Ihr Kind, in welchem es umfassend abgesichert ist. So können Sie sich auf die schönen Zeiten der Schwangerschaft und der ersten Lebensmonate mit Ihrem Kind konzentrieren und müssen sich nicht auch noch um die Versicherung kümmern.

Möchten Sie als Eltern auch ihre Krankenkasse vergleichen oder die Krankenversicherung wechseln?

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