Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei Heilpraktikern?

In den vergangenen Jahren verloren immer mehr Menschen das Vertrauen in klassische Behandlungsmethoden und wandten sich deshalb der Komplementärmedizin zu. Wenn klassische Behandlungen keine Wirkung erzielen, kann unter Umständen eine alternative Therapie für eine Linderung der Beschwerden sorgen.
Aus diesem Grund vertrauen immer mehr Menschen auf die traditionelle chinesische Medizin und suchen regelmässig einen Heilpraktiker auf. Dieser beschränkt sich mit seinen Behandlungsmethoden nicht nur auf die Krankheit selbst, sondern betrachtet den gesamten menschlichen Körper als Einheit. Dadurch können in einigen Fällen Erfolge verzeichnet werden, die in der klassischen Medizin nicht möglich gewesen wären.
Die Behandlungskosten werden in der Regel zwischen Alternativmediziner und Kunden frei verhandelt. Dadurch kann es bei gleichen Leistungen zu Preisschwankungen kommen. Aufgrund der teilweise sehr hohen Kosten erhoffen sich viele Patienten eine Förderung durch die Krankenkasse. Diese gestaltet sich jedoch in vielen Fällen als äusserst schwierig.

Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur in Ausnahmefällen für alternative Heilmethoden

Aufgrund der aktuellen Rechtslage erstatten Krankenkassen grundsätzlich keinerlei Kosten, die durch den Besuch eines alternativen Mediziners entstehen. Aus diesem Grund können Heilpraktiker keine Rezepte für ihre Patienten ausstellen, die von der Krankenkasse abgerechnet werden. Sämtliche Kosten, die durch den Besuch des Heilpraktikers entstehen, müssen vom Kunden selbst übernommen werden.

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Einige Krankenkassen haben jedoch bereits auf die steigende Begeisterung für Alternativmedizin in Deutschland reagiert. So können die Pflichtversicherten in einigen gesetzlichen Krankenkassen freiwillig eine zusätzliche Versicherung abschliessen, sodass einige Kosten teilweise übernommen werden. Mithilfe dieser Zusatzversicherung werden bestimmte Leistungen von Heilpraktikern, die bei der jeweiligen Krankenkasse offiziell registriert sind, übernommen.
Patienten eines Heilpraktikers müssen jedoch auch mit Zusatzversicherung die Kosten weiterhin im Blick behalten. Die gesetzlichen Krankenkassen richten sich bei der Berechnung der zu übernehmenden Kosten vordergründig nicht nach den tatsächlich entstehenden Kosten. Obwohl die Preisgestaltung stets auf Verhandlungsbasis erfolgt, fördern gesetzliche Krankenkassen auch bei Zusatzversicherung lediglich maximal einen bestimmten Prozentsatz der im öffentlichen Gebührenverzeichnis (GebüH) gelisteten Preise. Übersteigt der vereinbarte Preis den gelisteten Wert, wird nur ein geringerer Teil der Kosten erstattet. Wurde jedoch ein geringerer Preis vereinbart, erhält der Patient lediglich den vorgeschriebenen Prozentsatz der tatsächlich entstandenen Kosten.

Private Krankenkassen decken Alternativmedizin deutlich besser ab

Für Menschen mit einer privaten Krankenversicherung sieht die Erstattungssituation jedoch ganz anders aus. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen werden alternative Behandlungsmethoden von nahezu jeder privaten Krankenkasse gefördert. Privatversicherte Patienten müssen jedoch beachten, dass in den jeweiligen Tarifen ein unterschiedlicher Leistungsumfang angeboten wird.
Abhängig von dem jeweiligen Versicherungsverhältnis werden daher andere Heilverfahren erstattet. In der Regel bieten Private Krankenkassen jedoch mehrere Tarife an, sodass Patienten stets in einen Tarif wechseln können, in dem sie die Kosten für die gewünschten Leistungen erstattet bekommen. Im Zweifelsfall können sich Versicherte dabei immer direkt an ihren Kostenträger wenden.

Welche Methoden der Komplementärmedizin deckt die Zusatzversicherung der GKV ab?

Jede gesetzliche Krankenkasse deckt die vielfältigen Leistungsbereiche in unterschiedlichem Rahmen ab. In der Regel werden jedoch selbst bei einer freiwilligen Zusatzversicherung nicht sämtliche Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. In der freiwilligen Zusatzversicherung der Technikerkrankenkasse werden 80 Prozent der Kosten für eine Osteopathie übernommen. Diese Leistung steht Versicherten jedoch maximal sechs Mal pro Jahr zur Verfügung und dabei kann jeweils ein Maximalbetrag von 60 Euro übernommen werden. Alternative Heilmittel hingegen werden mit bis zu 100 Euro pro Jahr übernommen. Eine Behandlung von einem Arzt ohne Kassenzulassung ist bei diesem Anbieter in der Regel nicht möglich. Dieser Bedarf daher stets einer vorherigen Zustimmung.
Auch die AOK bietet eine Zusatzversicherung für Behandlungen bei Heilpraktikern an. Dieser Anbieter übernimmt bis zu 70 % der im Gebührenverzeichnis angegebenen Beiträge für viele alternative Heilmethoden. Darunter fallen unter anderem die Homöopathie, die traditionelle chinesische Medizin sowie die Akupunktur. Insgesamt können bei diesem Anbieter darüber hinaus sogar bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr abgesetzt werden. Die Behandlung muss dabei aber bei einem Anbieter durchgeführt werden, der von der AOK genehmigt sowie gelistet wurde.

Alternative Behandlungsmethoden, die von privaten Krankenkassen übernommen werden

Mitglieder der privaten Krankenversicherung haben in der Regel keine Probleme, ihre Kosten für eine alternative Therapie erstattet zu bekommen. Im Tarif der meisten privaten Versicherer werden die Methoden der alternativen Medizin ebenso wie die klassischen Behandlungen übernommen. Dabei werden in den meisten Fällen unterschiedliche Tarife angeboten, die jeweils über einen anderen Leistungsrahmen verfügen. Je mehr alternative Behandlungsformen übernommen werden, umso höher fallen schließlich die zu übernehmenden Eigenanteile aus.
In der Regel umfasst das Angebot der privaten Krankenkassen sämtliche Methoden und Therapieformen der Osteopathie, der Homöopathie und der traditionellen chinesischen Medizin. Weiterhin übernehmen einige Anbieter sogar die Kosten für eine künstliche Befruchtung oder die Behandlung von Neurodermitis.