Was bei Schwangerschaft oft vergessen wird, ist die Anmeldung der Krankenkasse für den Familiennachwuchs. Die Baby Krankenversicherung und vorgeburtliche Anmeldung gehören zu den wichtigsten Themen und sollten frühzeitig angegangen werden. Auch das Mutterschaftsgeld kommt bereits vor der Geburt thematisch bei den Familien auf den Tisch. Hier geben wir Ihnen die Informationen und Tipps, wie Sie frühzeitig die vorgeburtliche Anmeldung planen, die Baby Krankenversicherung abschliessen und sich bereits im Vorfeld Gedanken über Zusatzversicherung Baby machen.
Nicht vergessen und vorgeburtlich Baby Krankenversicherung abschliessen
Die vorgeburtliche Anmeldung für bei der Krankenkasse für das neue Familienmitglied lohnt sich. Was vor der Geburt für die vorgeburtliche Baby Krankenkasse beachtet werden sollte:
Die Schwangerschaft ist eine aussergewöhnliche und spannende Zeit für Eltern. Mit der grossen Vorfreude kommen auch einige Pendenzen auf die zukünftigen Eltern des neuen Baby zu. Dazu gehört auch die vorgeburtliche Anmeldung der Krankenkasse für das Baby. Das ungeborene Baby muss frühzeitig bei der Krankenkasse angemeldet werden. Dabei muss das Baby nicht bei der gleichen Versicherung wie die Eltern versichert sein. Hier lohnt es sich die Krankenversicherung mit dem besten Preis Leistungsverhältnis abzuschliessen.
Das neue Familienmitglied gehört zu wichtigsten Thema in der Familie und soll sicher und gut versichert sein. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auch das Thema Zusatzversicherung (VVG) für das Baby. Die Baby Zusatzversicherung ist ein sehr wichtiger Bestandteil. Selbst wenn das Kind krank zur Welt kommt und bereits eine vorgeburtliche Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, muss diese von der Krankenkasse gewährt werden. Lassen Sie sich dazu direkt von der Krankenkasse beraten um herauszufinden, welche Zusatzversicherungen für das Baby möglich sind und Sinn machen. Eine vorgeburtliche Anmeldung für halbprivate- oder private Zusatzversicherung macht hier sehr viel Sinn.
Nach der Geburt muss nur der Name mit dem Geburtsdatum des Kindes bei der Krankenkasse mitgeteilt werden, damit der vorgeburtliche Krankenversicherung Prozess abgeschlossen ist.
Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld nach der Geburt
Erwerbstätige Mütter welche als Angestellter tätig sind oder ein eigenes Unternehmen besitzen, haben das Anrecht bezahlten Mutterschaftsurlaub. Nach der Geburt wird somit der Mutter bestimmte Anzahl freie Tage gewährt. Diese sind gesetzlich geregelt und müssen von jedem Arbeitgeber gewährt werden. Für die Rolle des Vaters jedoch gelten keine gesetzlichen Vorschriften und werden somit je nach Unternehmen verschieden behandelt.
Nach der Geburt werden den neuen Mutter ein Urlaub von 98 Tagen, also 14 Wochen gewährt. Diese Zeit nutzt die frische Mutter für die Erholung und kümmert sich um ihr Baby. In dieser Zeit bekommen die Mütter die sogenannten Taggelder welches 80% ihres Lohnes entsprechen und maximal 196 Franken pro Tag betragen. Zu beachten ist, das kantonale Bestimmungen oder Reglement für Personal weitergehende Lösungen vorsehen. Jedoch können die Mütter in den ersten acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Die Mutterschaft beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes. Dabei darf das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden.
Weitere Informationen zur Baby Krankenkasse und vorgeburtliche Anmeldung lesen Sie in unserem Artikel „Vorgeburtliche Krankenversicherung für Baby“ oder kontaktieren Sie uns für eine Beratung.