Eine Schwangerschaft ist ein unglaublich aufregendes Erlebnis: Da wächst ein kleines Kind heran, ein Ergebnis der Liebe zwischen zwei Menschen. Heutzutage erleben die meisten Elternpaare die Schwangerschaft sehr intensiv. Sie können sich auf Geburt und Kind gut einstellen und alles in Ruhe vorbereiten. Das liegt nicht zuletzt am guten Versicherungsschutz: Mutter und Kind sind während der Schwangerschaft sowie der Geburt durch die Krankenversicherung der Mutter versorgt. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass der Versicherungsschutz für das Kind irgendwann endet.
Spätestens drei Monate nach der Geburt brauchen Kinder eine eigene Krankenversicherung, die rückwirkend für die ersten drei Lebensmonate einspringt. Wer diesen Termin versäumt, muss selbst zahlen.
Aber was ist, wenn ein Kind körperlich oder geistig beeinträchtigt zur Welt kommt? Wenn es mit Krankheiten geboren wird, die ein normales Leben unmöglich machen? Was ist im Falle von Unfall, Krankheit oder Tod der Eltern zu beachten? Bahnt sich eine Geburt an, stehen die Versicherungsvertreter vor der Tür und wollen Policen los werden. Da werdenden Eltern das Wohl der Kinder am Herzen liegt, treffen die Versicherungen hier einen Nerv – niemand will ein Kind ohne den benötigten Schutz heranwachsen lassen. Aber nicht alle Versicherungen sind wirklich sinnvoll, die meisten kann man sich getrost sparen.
Gemeinsam finden wir die optimale Versicherung für Ihr Baby
Ein absolutes Muss: Die Krankenversicherung für Babys
Die einzige Versicherung, die wirklich wichtig ist, ist die Krankenversicherung. Wer eine Familienversicherung hat, kann das Kind einfach mit aufnehmen lassen. Das gilt aber nur für die gesetzlichen Versicherungen. Eine private Baby Versicherung ist nicht immer sinnvoll, das müssen Eltern im Einzelfall entscheiden. Wichtig zu beachten ist: Wer in einem privaten oder halbprivaten Spital entbindet, ist zwar über die eigene private Krankenversicherung gedeckt.
Sollte das Kind jedoch Zusatzleistungen erhalten oder gar aufgrund von Komplikationen eine besondere Behandlung benötigen, sind diese Kosten mit der staatlichen Baby Versicherung nicht gedeckt. Mütter sollten sich diesbezüglich also schon während der Schwangerschaft Gedanken machen. Sind beide Elternteile privat krankenversichert, wird die private Krankenkasse Baby wie auch ältere Kinder aufnehmen. Ansonsten gilt es, die Policen und Prämien einfach gut zu vergleichen, denn sie unterscheiden sich durchaus. Die Leistungen ebenfalls. Dabei müssen sich werdende Eltern ernsthaft fragen: Wenn die Krankenkasse Baby Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie und andere Zusatzleistungen trägt – wird das wirklich benötigt? Oder ist vielleicht während der ersten Lebensjahre der günstigere Grundschutz ausreichend?
Die Haftpflichtversicherung muss informiert werden
Wer eine Haftpflicht Familienversicherung abgeschlossen hat, muss gar nicht viel tun: Die Versicherung benötigt schlicht eine Information, dass das Kind geboren ist. In der Haftpflicht ist es dann einfach inklusive, die Prämie steigt nicht. Bestehen bei den Eltern aus welchen Gründen auch immer getrennte Versicherungen, muss für das Kind eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Nun dürfen werdende Eltern rechnen: Vielleicht ist eine Haftpflicht Familienversicherung mit Kind dann doch sinnvoller. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Haftpflichtversicherung zwar nicht, aber sie sollte doch abgeschlossen werden. Denn bei Schäden kann es wirklich teuer werden. Daher wird die Haftpflichtversicherung dringend angeraten. Die Haftpflicht kommt dafür auf, wenn Kinder Schaden anrichten.
Keine weiteren Versicherungen nötig
Grundsätzlich reichen für Babys und Kleinkinder die genannten Versicherungen aus. Allerdings kann es später nötig werden, eine Zahnzusatzversicherung zu haben. Dabei geht es weniger um Implantate und Zahnersatz, sondern ganz konkret um die Weisheitszähne, die bei Kindern und Jugendlichen manchmal operativ entfernt werden müssen, sowie um die Zahnspange. Bei der Entfernung von Weisheitszähnen ist je Zahn mit Kosten von etwa 200 bis 500 Franken zu rechnen, dazu kommen Beratungen durch den behandelnden Arzt, Röntgenaufnahmen und Narkosen.
Die Kosten für das Entfernen der Weisheitszähne trägt die normale Krankenversicherung nicht, eine zusätzliche Baby Versicherung macht also Sinn. Viele Menschen lassen sich die Weisheitszähne daher im Ausland entfernen, das ist kostengünstiger. Bei der Zahnspange sieht es ähnlich aus, die Kosten werden nicht von der Krankenkasse getragen, und sie sind hoch.
Im Schnitt fallen für die Korrektur der Zähne (ausgehend von einer Zahnspange für den Oberkiefer und den Unterkiefer) zwischen 7.000 und 12.000 Franken an.
Die Zahnzusatzversicherung übernimmt diese Kosten. Nun denken die wenigsten Eltern kurz vor oder nach der Geburt ihres Kindes an Zahnspange und Weisheitszähne. Trotzdem sollte die Zahnversicherung bereits jetzt abgeschlossen werden. Denn später kann es sein, dass die Versicherung eine Risikoüberprüfung verlangt, aufgrund von bestehenden Befunden oder absehbaren Problemen das Kind ablehnt oder eine höhere Prämie verlangt. So wie die Krankenkasse Baby oder Kleinkind nur nach bestandenem Gesundheitscheck aufnimmt und die Prämie nach dem Befund berechnet, kann das bei der Zahnversicherung auch passieren. Es wird in der Regel empfohlen, die Zusatzversicherung für die Zähne bis zum siebten Lebensjahr des Kindes abzuschließen.
Was ist bei Unfall, Krankheit oder Invalidität?
Das Thema darf kein Tabu sein: Auch Kinder sind von Krankheiten und Unfällen mit schweren Folgen bis hin zur Invalidität betroffen. In der Schweiz sind sie staatlich versichert, die Baby Versicherung kommt also ganz automatisch und ohne Zutun der Eltern für die besonderen Ausbildungskosten auf und zahlt später auch eine monatliche Rente bei Invalidität und Erwerbsunfähigkeit.
Allerdings sind diese staatlichen Leistungen vielen Eltern verständlicherweise zu gering. Zusammen mit der Krankenkasse Baby und den anderen Versicherungen werden also häufig entsprechende Invaliditätsversicherungen für die Kinder abgeschlossen. Das kann sinnvoll sein, muss aber nicht. Auf jeden Fall sollten Eltern darauf achten, dass die Leistungen der Versicherung auch greifen, wenn die Beeinträchtigungen nicht durch einen Unfall, sondern durch eine Krankheit verursacht werden. Denn das ist weit häufiger der Fall und längst nicht bei allen Policen eingeschlossen.
Darüber hinaus sollten sich Eltern überlegen, ob sie selbst eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung besitzen. Werden Eltern arbeitsunfähig oder versterben, erhalten die Kinder in der Schweiz zwar staatliche Leistungen, aber auch diese fallen nicht gerade üppig aus. Es kann also lohnen, den eigenen Versicherungsschutz zu überdenken und anzupassen, wenn ein Kind unterwegs ist.
Sparversicherungen für Kinder müssen nicht sein
Viele Versicherungsunternehmen bewerben Ausbildungs- oder Sparversicherungen für Kinder. Die lohnen in der Regel nicht, denn die Bedingungen, dass die Gelder ausgezahlt werden, sind zusammen mit den zu zahlenden Prämien viel zu kompliziert und ineffizient. Lohnenswert dagegen ist, wenn Götti, Gotte oder Grosseltern zur Geburt ein Sparkonto für das Kind einrichten und regelmässig einzahlen. Das ist weit weniger kompliziert, an recht einfache Bedingungen geknüpft und den Kindern steht das Geld ab einem bestimmten Alter mehr oder weniger frei zur Verfügung. Zusätzlich ergeben sich nie die üblichen Probleme, was das Kind denn zu Geburtstag, Weihnachten oder anderen Anlässen gebrauchen kann – Geldgeschenke kommen an.