Hausarztmodell

Das Anfang der 90er Jahre in der Schweiz eingeführte Hausarztmodell gehört zu den Varianten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Versicherungsnehmer entscheidet sich bei diesem für einen bestimmten Hausarzt, den er bei einer Erkrankung und allen weiteren seine Gesundheit betreffenden Nachfragen zuerst konsultiert, bevor er für die Weiterbehandlung einen Facharzt aufsucht. Denn bei Hausärzten handelt es sich im Normalfall um Allgemeinmediziner oder Internisten, welchen es problemlos möglich ist, den therapeutischen Bedarf ihres Patienten zu beurteilen. Daher können diese ihren Patienten bedenkenlos eine Überweisung für eine fachärztliche Weiterbehandlung ausstellen.

Teilnahme am Hausarztmodell

Schweizer Bürger, die von den Vorteilen des Hausarztmodells profitieren wollen, müssen sich zunächst für einen Hausarzt, der an diesem teilnimmt, entscheiden. Aber woher wissen Sie, für welche Hausärzte das gilt? Sie müssen dafür nichts weiter tun, als sich an die Versicherungsgesellschaft zu wenden. Diese stellt Ihnen auf Anfrage eine Liste mit allen an dem Hausarztmodell teilnehmenden Hausärzten Ihres Kantons zur Verfügung. Sie sollten sich dann einfach für einen Mediziner aus Ihrer Nähe entscheiden.

Zur Auswahl stehen Ihnen alle niedergelassenen Ärzte, egal ob sie allein praktizieren oder in einer Praxisgemeinschaft. Sollten Sie irgendwann umziehen oder mit dem von Ihnen gewählten Hausarzt nicht mehr zufrieden sein, haben Sie immer die Möglichkeit, die Liste von der Versicherungsgesellschaft erneut anzufordern und den Hausarzt zu wechseln. Es gibt also keinen Grund zu befürchten, eine einmal getroffene Wahl des Hausarztes nicht mehr rückgängig machen zu können. Denn ein Hausarztwechsel ist zu jeder Zeit möglich.

Vorteile des Hausarztmodells

Versicherte profitieren in doppelter Hinsicht vom Hausarztmodell. Zum einen steht Ihnen durch dieses eine zentrale Anlaufstelle, der Hausarzt, zur Verfügung, der alle Ihre medizinischen Bedürfnisse koordiniert. Das äussert sich darin, dass dieser die Patientenakten als wichtige Dokumente zentral bei sich sammelt, und nicht bei jeder Erkrankung oder Gesundheitsfrage die für die für die konkreten Fälle zuständigen Fachärzte aufgesucht werden müssen. Zum anderen sind nicht mehr so hohe Monatsprämien an die Versicherungsgesellschaft zu entrichten, da die Konsultationen bei Fachärzten seitens der Versicherten deutlich abgenommen hat. Schließlich ist meist schon der Hausarzt dazu imstande, eine adäquate medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Ein weiterer Vorteil des Hausarztmodells ist die größere Qualität der fachärztlichen Behandlung. Dessen Anstieg ist einfach zu erklären: Dadurch, dass bei einer Erkrankung zunächst der Hausarzt zu konsultieren ist, welcher dann erst bei Bedarf eine Überweisung zum Facharzt ausstellen kann, ist dieser motivierter dem Patienten die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. So möchte der Facharzt sich eine erneute Überweisung durch den Hausarzt sichern. Würden Sie hingegen sofort den Facharzt aufsuchen können, wäre ein solcher Qualitätsanspruch an sich selbst seitens des Facharztes gar nicht notwendig, weshalb es diesen auch nicht geben würde.

Da es zu den fachlichen Kernkompetenzen des Allgemeinmediziners gehört, den therapeutischen Bedarf zu diagnostizieren, ist es für diesen kein Problem, seinen Patienten im Rahmen des Hausarztmodells an einen Facharzt weiter zu überweisen. Auch wenn eine stationäre oder psychotherapeutische Behandlung notwendig ist, kann das der Allgemeinmediziner schnell erkennen und stellt seinem Patienten dafür eine Überweisung aus.