Welche Zusatzversicherungen sind wichtig?

Die Zusatzversicherung deckt die Versicherungslücke, welches in der Grundversicherung nicht inbegriffen ist. Diese Leistungen der Zusatzversicherung unterscheiden sich zudem von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Wir unterscheiden in der Zusatzversicherung zwischen ambulante Zusatzversicherung und Spital-Zusatzversicherung. Hier sehen Sie eine Übersicht der verschiedenen Schweizer Krankenkassen und deren Leistungen. Nutzen Sie den Zusatzversicherung Vergleich um die einzelnen Leistungen zu verstehen und beantragen Sie eine unverbindliche Offerte oder informieren Sie sich weiter unten über die verschiedenen Produkte:

Ambulante Zusatzversicherungen

Die ambulanten Zusatzversicherungen sind für Alternativmedizin, Nicht-Pflichtmedikamente und Psychotherapie durch Psychologen ohne ärztliche Ausbildung. Auch Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge wie Fitness-Center, Schwimmbäder oder weitere Leistungen beinhalten den ambulanten Bereich.
Ausserdem werden Abdeckungen in den folgenden Bereichen abgedeckt:

  • Schutz- und Reiseschutzimpfungen
  • Bade- und Erholungskuren
  • Hauskrankenpflege und Haushaltshilfen
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hilfsmittel Notfall- und Verlegungstransporte sowie Rettungs- und Bergungskosten
  • Zahnbehandlungskosten, Zahnstellungskorrekturen und Massnahmen der Kieferchirurgie
  • Behandlungen im Ausland (auch temporär für den Ferienaufenthalt)

Für alle Leistungen sind jeweils jährliche Beiträge von den Krankenkassen definiert und abgegrenzt.

Spital-Zusatzversicherungen

Bei der Zusatzversicherung halbprivate Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Zweibettzimmers. In den Spitälern ist in der Regel der Oberarzt für die Behandlung der Halbprivat-Versicherten zuständig.

Bei der Zusatzversicherung private Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Einbettzimmers. In den Spitälern ist in der Regel der Chefarzt für die Behandlung der Privat-Versicherten zuständig.

Flex-Modelle: Variante der Spital-Zusatzversicherung. Die Wahl der Spitalabteilung erfolgt erst beim Spitaleintritt. Für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz deckt diese Zusatzversicherung die vollen Kosten. Für die Halbprivat- oder Privatabteilung beteiligen sich die Versicherten im von der Krankenkasse festgelegten Umfang an den zusätzlichen Kosten.

Hotellerie-Modelle bieten den Komfort eines 1- oder 2-Bett-Zimmers ohne freie Arztwahl.

Bei einigen Versicherungsmodellen ist die Spitalwahl auf eine kasseneigene Liste eingeschränkt, was zu günstigeren Prämien führt.

Bei den Zusatzversicherungen können die Krankenkassen die Prämien risikogerecht, d.h. abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten. Sie dürfen auch Vorbehalte anbringen.

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Die Zusatzversicherung allgemeine Abteilung ganze Schweiz deckt allfällige Mehrkosten bei einem Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons. Seit dem 1. Januar 2012 gilt die neue Spitalfinanzierung. Seitdem werden ausserkantonale Spitalaufenthalte von der Grundversicherung und dem Wohnkanton vollständig übernommen, wenn das Spital auf einer Spitalliste aufgeführt ist und die Kosten (Fallpauschale) nicht höher sind als im Wohnkanton. Ist die Fallpauschale höher als im Wohnkanton, gehen sie zu Lasten des Patienten oder dessen Zusatzversicherung. Gerade für Bewohner von Kantonen mit tiefen Spitalkosten, die sich ausserkantonal behandeln lassen wollen, kann sich der Zusatz weiterhin lohnen. Wie bis anhin werden Behandlungen von der Grundversicherung bezahlt, die im Wohnkanton nicht durchführbar sind (z.B. Transplantationen) oder wenn es sich um einen Notfall handelt.