Als Mutter warten Sie auf ihr Baby, welches in den kommenden Monaten auf die Welt kommen wird. Eine wunderschöne Zeit, welches auch wichtige Pflichten mit sich bringt. Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte, die Sie vorgeburtlich und nach der Geburt unbedingt erledigen müssen. Wir stellen ihnen alle Schritte der Reihe nach vor…
Wo müssen Sie ihr Neugeborenes anmelden?
Das wichtigste ist wohl die vorgeburtliche Versicherung für ihr Baby abzuschliessen. Und wie es der Name bereits enthüllt, raten wir bei jeder Schwangerschaft das ungeborene Baby vor der Geburt zu versichern. Um Komplikationen und Diskussionen zu vermeiden, ziehen Sie frühzeitig eine unabhängige Beraterin bei, welche ihnen die verschiedenen Krankenkassen mit Vor- und Nachteilen aufzeigt. Hier zählen nicht die Prämien zu den wichtigsten Punkten, sondern die korrekten Leistungen. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle!
Wieso ist nicht primär auf die Krankenkassen Kosten zu achten?
Bei der vorgeburtlichen Versicherung geht es nicht um die Prämien welche anfallen, sondern das abschätzen des Risikos. Dieses umfängliche Angebot der verschiedenen Kassen muss verstanden und abgewägt werden. Mit einer unabhängigen Beratung fällt es ihnen leichter, unter verschiedenen Versicherungen zu wählen, als sich über jegliche Leistungen einzeln durchzulesen. Meist mangelt es auch an Transparenz seitens der Versicherung auf den ersten Blick.
Die Erfahrung zeigt, dass genau die Kombination der richtigen Zusatzleistungen und erst dann der Vergleich über alle Krankenkasse am meisten Sinn macht. Es ist auch nicht zwingend, dass ihr Ungeborenes bei der gleichen Krankenversicherung ist. Wichtig ist, dass jegliche Risiken abgedeckt und Themen wie Zahnzusatzversicherung als Beispiel sauber gedeckt sind. Wir alle kennen die Aufwände, wenn es nur schon um Zahnarzt- oder Zahnspangen-Kosten geht!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir frühzeitig ihr Neugeborenes anmelden und abdecken können. Es ist dann unsere Aufgabe, ihnen die bestmöglichen Offerten für den Vergleich aufzulegen und mit unseren Empfehlungen auszuhändigen, damit Sie sich entspannt auf ihre Geburt freuen.
Neugeborenes Baby beim Zivilstandsamt anmelden?
Bereits nach der Geburt und innert drei Tagen melden Sie ihr Neugeborenes Baby beim Zivilstandsamt an. Die Anmeldung erfolgt am Geburtsort des Baby und wird meistens auch gleich vom Spital in dem Sie gebären übernommen. Somit vielleicht kurz im Spital abklären und schon ist es erledigt.
Arbeitgeber und Steuerbehörde über Neugeborenes informieren.
Der Arbeitgeber sollte gleich nach der Geburt am ersten Arbeitstag informiert werden. Im Normalfall meldet die Person vom Elternteil das Baby beim Arbeitgeber an, welcher mehr verdient. Die Kinderzulagen variieren hier je nach Kanton und wird monatlich mit dem Lohn zusammen ausbezahlt. Falls Sie das Baby nach ein paar Monaten beim Arbeitgeber anmelden, werden die vergangenen Monate rückwirkende nachgezahlt. Trotzdem bitte gleich anmelden, damit dies erledigt und Sie auch zusätzlichen Baby Budget bekommen.
Die Steuerbehörde wird durch die Ämter bereits informiert. In der nächsten Steuererklärung sehen Sie auch gleich ihr Baby aufgeführt. Hier nehmen Sie als Tipp unbedingt mit, dass auch die Auslagen für die Kita abgezogen werden können.
Haben Sie dazu noch weitere Fragen oder brauchen mehr Informationen? Schreiben Sie uns an und wir helfen ihnen unverzüglich mit Informationen und unseren Erfahrungen.