Privatversicherung

Als Person mit Wohnsitz in der Schweiz stehen Sie vor der Wahl, ob Sie sich gesetzlich krankenversichern lassen oder eine private Krankenversicherung als besser erachten. Dabei ist die Grundversicherung vom Leistungsumfang in beiden Varianten gleich. Nur hinsichtlich der Prämienhöhe muss festgehalten werden, dass die private Versicherung zu höheren Kosten bei der Versicherungsgesellschaft führt als es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist.

Darüber hinaus sind bei einer Privatversicherung die Leistungen, die über die Grundversicherung hinaus gehen, deutlich umfangreicher. Aber was bedeutet es für einen Schweizer nun eigentlich konkret, privat versichert zu sein?

Tarif-Chaos und Risiko von Privatversicherungen

Wer mit dem Gedanken spielt, eine private Versicherung abzuschliessen, wird schnell feststellen, dass es endlos viele Parameter und Kombinationen gibt. Beim sich anbahnenden Versicherungsabschluss ist also Vorsicht geboten, da Sie schnell die Übersicht verlieren können.

Da private Krankenversicherungen zusätzlich mit hohen Prämien an die Versicherungsgesellschaft verbunden sind, steht auch bei der Beratung dem Vermittler eine wichtige Rolle zu. Die Privatversicherung muss massgeschneidert sein und dem Versicherten passen. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall den Experten beizuziehen.

Unverbindliche Beratung oder Offerte verlangen:

Darüber hinaus sollte vor dem Abschluss eines Tarifs immer die mögliche Erhöhung der Risikostufe berücksichtigt werden, welche mit einer Erhöhung der Prämie an die Versicherungsgesellschaft einhergeht. Im Übrigen hätte eine schwere Krankheit den gleichen Effekt, höhere Prämien müssten gezahlt werden.
Weiter stellt eine private Krankenversicherung im Hinblick auf den Eintritt ins Rentenalter ebenfalls ein gewisses Risiko dar. Leider ist es nämlich so, dass die Einkünfte als Rentner zwar geringer sind, die Tarife aber keineswegs günstiger werden.

Wechsel zur Privatversicherung

Das Schweizer Recht sieht vor, dass Sie als Versicherter jedes Jahr zum 1. Januar Ihre Krankenkasse wechseln können. Aus diesem Grund müssen Sie bis zum 31. November des laufenden Jahres die Kündigung bei Ihrer vorherigen Krankenkasse einreichen, damit der Wechsel zum 1. Januar des kommenden Jahres vollzogen werden kann.
Das gilt im Übrigen sowohl für gesetzlich als auch für private Krankenversicherungen. Möchten Sie also privat versichert sein, dann müssen Sie den Wechsel genauso, wie wenn Sie sich für eine andere gesetzliche Versicherung interessieren, vornehmen.

Angepasste Versicherungstarife bei Privat Krankenkasse

Waren Sie schon einmal gesetzlich krankenversichert oder sind es vielleicht immer noch? Dann wissen Sie sicherlich, dass ein Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung sehr einheitlich ist, wenig Zusatzleistungen umfasst und kaum auf die Bedürfnisse eines Versicherten zugeschnitten ist.

Das ist bei einer privaten Versicherung anderes. Diese richtet sich in einem deutlich höherem Ausmass als eine gesetzliche Krankenversicherung nach der persönlichen Situation des Versicherten. Zusatzleistungen gibt es meist viele und auch hinsichtlich der Service- und Beratungsqualität ist eine Privatversicherung erstklassig. Ist Ihnen das wichtig, dann sollten Sie eine private Krankenversicherung definitiv der gesetzlichen Krankenversicherung vorziehen.